DSGVO-konforme KI

Das Modell hat kein Gedächtnis. Die Daten drumherum sind das Thema.

Rechenzentrum in Deutschland, getrennte Umgebung je Kunde, AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Und die ehrliche Antwort darauf, wann Sie das wirklich brauchen.

Die Modelle kommen aus aller Welt. Ihre Daten bleiben im Haus.

Es gibt nicht die eine KI. Es gibt Dutzende frei verfügbarer Modelle, jedes mit anderen Stärken. Unsere Arbeit ist, das passende auszuwählen, es auf Ihre Aufgaben zuzuschneiden und es dort zu betreiben, wo Ihre Daten liegen dürfen.

USA

Llama und Gemma: breit einsetzbar, gut dokumentiert, frei verfügbar.

Frankreich

Mistral: europäisch entwickelt, stark bei Textarbeit und sparsam im Betrieb.

China

Qwen: aktuell mit die leistungsfähigsten offenen Modelle überhaupt.

Ihr Server, Deutschland

Hier läuft das ausgewählte Modell. Ihre Dokumente verlassen diese Maschine nicht.

DE

Rechenzentrum

kein Datenfluss zu OpenAI oder Microsoft

1 je Kunde

getrennte Umgebung

eigene Datenbank, eigener Zugang, keine gemeinsame Tabelle

Art. 28

AV-Vertrag, immer

die Pflicht verschwindet nicht durch exklusive Hardware

Zwei Schichten, die man auseinanderhalten muss

Wer das vermischt, kauft entweder zu viel Sicherheit oder die falsche.

Das Modell

Text rein, Text raus, nichts wird behalten. Kunde A kann über das Modell nicht an Daten von Kunde B. Diese Schicht ist unkritisch, auch wenn sie geteilt wird.

Rechenzentrum in Deutschland

Eigene Umgebung, getrennt je Kunde

AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO

Die Daten drumherum

Dokumente, Vektordatenbank, Chatverläufe, Nutzerkonten. Hier liegt die Trennarbeit, und hier entscheidet sich, ob Löschen am Ende ein Satz ist oder eine Suche.

Was in welche Umgebung darf

Angebotstexte formulieren darf in die Cloud, Personalunterlagen nicht. Eine Regel, die nur verbietet, verlagert die Nutzung. Eine, die sagt, wo es erlaubt ist, lenkt sie.

Angebotstexte formulierenCloud erlaubt
PersonalunterlagenNur lokal

Drei Trennungsstufen, und welche wir empfehlen

Getrennte Container: eigene Datenbank, eigene Oberfläche, eigenes Netz je Kunde, nur das Modell geteilt. Getrennte virtuelle Maschinen. Oder eine eigene physische Maschine. Der Aufwand steigt in dieser Reihenfolge, der Sicherheitsgewinn nicht im selben Maß.

Unser Standard ist die erste Stufe: ein Inferenz-Server, davor je Kunde ein eigener Stack. Geht der Kunde, werden Container und Datenträger gelöscht, fertig. Bewusst keine gemeinsame Datenbank mit einer Kundenspalte, denn dann ist Löschen eine Abfrage, die jemand über alle Tabellen, Sicherungen und Verläufe richtig formulieren muss.

Was der Vertrag enthalten muss

Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, konkret und nicht als „KI-Dienstleistung“. Art der Daten und Kreis der Betroffenen, bei einem Mailassistenten also auch die Absender. Technische und organisatorische Maßnahmen, darunter die Trennungsstufe in verständlichen Worten. Unterauftragsverarbeiter, vollständig: wer den Server stellt, wer das Modell liefert, wo die Rechenzentren stehen. Löschung am Ende mit Frist und Bestätigung. Weisungsrechte und Meldewege bei einer Panne.

Der Punkt mit den Unterauftragsverarbeitern ist der, an dem Anbieter am häufigsten unvollständig sind. Wer ein Modell über eine fremde Schnittstelle anspricht, hat dort einen, auch wenn das Wort im Angebot nicht vorkommt.

Wann ein eigener Server trotzdem richtig ist

Wenn jemand von außen es verlangt, Aufsicht, Kunde oder Berufsrecht, und das schriftlich vorliegt. Oder wenn die Last so groß wird, dass eine geteilte Umgebung andere bremst. Was kein Grund ist: ein besseres Gefühl. Dafür ist der Preisunterschied zu groß, und der Sicherheitsgewinn liegt nicht dort, wo er vermutet wird.

Zur Einordnung: Ein dedizierter Server mit aktueller Rechenkarte in einem deutschen Rechenzentrum liegt derzeit bei rund 890 Euro im Monat. Unser Standardbetrieb als eigene Umgebung auf geteilter Hardware liegt bei 490 bis 890 Euro pauschal, eine exklusive Maschine bei 1.500 bis 1.800 Euro. Der Unterschied ist nicht die Rechtslage, sondern das Versprechen: eigene, verschlüsselte Umgebung gegen eine Maschine, auf der sonst niemand ist.

Häufige Fragen

Ist eine geteilte Umgebung überhaupt DSGVO-konform?

Ja, wenn sie sauber getrennt ist und ein AV-Vertrag besteht. Die Rechtslage ist bei geteilter und exklusiver Hardware dieselbe: Wir sind in beiden Fällen Auftragsverarbeiter. Der Unterschied liegt im Versprechen und im Preis, nicht in der Zulässigkeit.

Wo liegen die Daten physisch?

In einem Rechenzentrum in Deutschland. Das Modell läuft dort, die Dokumente und Verläufe liegen dort in einer Umgebung, die nur Ihrem Unternehmen gehört. Es fließt nichts zu OpenAI, Microsoft oder anderen Anbietern außerhalb dieser Umgebung.

Und wenn unsere E-Mails ohnehin bei Microsoft liegen?

Dann ändert eine eigene KI daran nichts, und wir behaupten auch nicht das Gegenteil. Was sich ändert, ist die zusätzliche Verarbeitung: Ihre Inhalte werden nicht an einen weiteren Anbieter zur KI-Auswertung gegeben. Das ist ein ehrlicheres und immer noch starkes Argument.

Welche Stufe Sie brauchen, klären wir vorher.

Im Audit erfassen wir, ob jemand von außen eine dedizierte Umgebung verlangt. Meist nein, dann bleibt es beim Standard. Bei ja ist der Grund dokumentiert.

Betriebsmodell besprechen